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Weiterer Ausbau des Kraftwerks Plansee

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Bau des „Planseeschlitzes“,
fertig gestellt 1954

Am 20. Februar 1951 bewilligte die Landesregierung eine Vertiefung und Verbreiterung des Schiff-fahrtskanals zwischen Plansee und Heiterwanger See, um auch den Heiterwanger See auf den 1924 bewilligten tiefsten Wasserspiegel absenken zu können.

Ein weiteres Hemmnis für die nötige Betriebswassermenge stellte die Engstelle zwischen dem großen und dem kleinen Plansee und weiter zum Einlaufspeicher dar. Bis dahin wurde das Wasser vom Pum-penhaus am großen Plansee bei Bedarf zum kleinen Plansee gepumpt, was selbst sehr viel Strom in Anspruch nahm. Mit Bescheid vom 10. Jänner 1954 bewilligte die Landesregierung die Vertiefung der Wasserrinne zum Einlauf – „Planseeschlitz“ genannt – zwischen großem und kleinen Plansee sowie eine Sperre am Ende des kleinen Plansees.

Diese Maßnahmen wären aber geeignet gewesen, die bisherige langsame Absenkung des Sees bedeutend zu beschleunigen, weshalb der Bescheid der Landesregierung am 24. April 1954 nochmals geändert wurde. Dafür wurde auch ein umfangreiches Rechtsgutachten „Rechtprobleme an den Ufern des Plansees“ durch die beiden Universitätsprofessoren Dr. Walter Antoniolli und Dr. Franz Gschnitzer erstellt.

Die Vertiefung des Schifffahrtskanals und der 1954 fertig gestellte „Planseeschlitz“ ermöglichten nun den ungehinderten Wasserfluss zwischen allen drei Seen und erübrigte den weite­ren Betrieb des stromintensiven Pump­werks.