Erwerb der Wasserrechte am Plansee
![]() Blick um 1910 von der Regulierschleuse: im Hintergrund der rund 100 Meter lange Stollen unter der Tauernmure |
Dass der Gemeinderat im Jahr 1910 einen fertig ausverhandelten und unterschriebenen Vertrag zum Kauf beider Seen – Plansee und Heiterwanger See – nicht genehmigte, sollte ab 1920 unangenehme Folgen haben, denn diese Wasserrechte wurden nun dringend benötigt. Mit Übergabsvertrag vom 2. Dezember 1920 hatten nämlich die Besitzer, Hans und Sabine Singer, beide Seen der „Plansee-Hotelgesellschaft m. b. H.“ übergeben und gleichzeitig dem Land Tirol verschiedene Dienstbarkeiten zur Nutzung der Wasserkräfte des Plansees und Heiterwanger Sees eingeräumt, die grundbücherlich einverleibt wurden. Es kam jedoch – zum Glück für die Marktgemeinde Reutte! – zu keiner Einigung über das an Singer zu entrichtende Entgelt. Zum Ausbau des Kraftwerks bemühte sich nun die Marktgemeinde Reutte zu Beginn des Jahres 1921, von Hans Singer die dem Land Tirol überlassenen Wasserrechte erwerben zu können und scheute sich auch nicht, deswegen einen Rechtsstreit mit dem Land Tirol in Kauf zu nehmen. |
Am 22. Jänner 1921 legte der Rechtsvertreter dem Reuttener Gemeinderat einen Sachverständigenbefund vor und empfahl, die Wasserkraft von den Eheleuten Singer durch die Gegendienstleistung einer gesicherten Stromabgabe zu erwerben. Der Gemeinderat beschloss grundsätzlich, die restliche Planseewasserkraft von den Eheleuten Singer zu erwerben. Es kam zu einer Einigung mit dem Rechtsanwalt der Eheleute Singer, Dr. Hermann Stern, die den Eheleuten Singer eine Überlassung von 300 PS Strom auf 35 Jahre zugestand. Diese Vereinbarung sollte weit reichende Folgen haben: Sie führte zur Ansiedlung des Metallwerks Plansee!
In weiterer Folge wurde zwischen der Marktgemeinde Reutte und den Eheleuten Singer bzw. der „Plansee-Hotel-Gesellschaft m. b. H.“ in Breitenwang am 31. Jänner 1921 ein neuer Vertrag abgeschlossen, mit welchem die im Vertrag vom 2. Dezember 1920 zu Gunsten des Landes Tirol bestellten Rechte auf die Marktgemeinde Reutte übertragen bzw. zu deren Gunsten neu bestellt wurden. Der Vertrag sah eine beliebig tiefe Absenkung des Sees und einen Verzicht auf durch Absenkung entstandene Schäden vor.
Doch die Landesregierung weigerte sich, diese Vereinbarung anzuerkennen, verzichtete nicht auf ihre Wasserrechte und wies das Begehren aus Reutte ab. Die Gemeinde Reutte ging deshalb in die Offensive und verlangte eine dringliche Behandlung im Landtag. Zwar wurde der Dringlichkeit nicht stattgegeben, aber über Verwendung von Dr. Stern kam es schließlich doch noch zu einer gütlichen Einigung mit dem Land, das am 9. April 1921 der Abtretung der Wasserrechte an die Gemeinde Reutte schließlich zustimmte.
Bereits am 13. April 1921 erhielt die Gemeinde Reutte eine neuerliche grundbücherliche Dienstbarkeit, den großen und kleinen Plansee und den Heiterwanger See zu stauen, das Wasser abzuleiten und zu nutzen sowie an geeigneter Stelle ein Schiffshütte errichten zu dürfen. Dies führte jedoch nicht zur gewünschten Rechtssicherheit, denn 1927 trennte sich die Plansee-Hotelgesellschaft von ihren Hotels, nannte sich fortan „Planseegesellschaft“, und die neuen Hotelbesitzer fühlten sich nicht an die vom Voreigentümer getroffenen Vereinbarungen gebunden.


