Wasserprobleme und Wasserrechte am Plansee
![]() 1908 wurde der Kanal zwischen Heiterwanger See und Plansee gebaut. |
Bald zeigten sich insbesondere im Winter große Probleme mit dem notwendigen Wasser. Die Marktgemeinde trat daher mit Hotelier Hans Singer, dem Besitzer des Plansees und Heiterwanger Sees, in Verbindung, um eine Verbesserung zu erreichen. Am 28./29. Dezember 1906 fand eine wasserrechtliche Verhandlung statt. Mit Vertrag vom 30. Jänner 1908 räumte Hans Singer der Gemeinde das Recht ein, den Verbindungskanal zwischen Heiterwanger See und Plansee zu bauen. Weiters erhielt die Gemeinde das Recht, die Seen in den Monaten Juni bis August um maximal 60 Zentimeter über den Pegelnullpunkt aufstauen und 30 Zentimeter darunter absenken zu dürfen. Für die übrigen Monate war eine Absenkung um 60 Zentimeter erlaubt. Hiefür hatte die Gemeinde neben anderen Leistungen 30.000 Kronen in bar zu bezahlen. Am 17. Februar 1908 wurde jenes Projekt des EWR genehmigt, das den Bau einer Regulierschleuse vorsah, die es erlaubte, den Plansee um 1,25 Meter abzusenken und damit eine bessere Bewirtschaftung gewährleistete. |
Ein Alternativprojekt hatte einen Stollen bereits am Auslauf des kleinen Plansees vorgesehen, wurde aber, u .a. auch wegen der Laichplätze der Fische, fallen gelassen.
Gleichzeitig mit dem Bau dieser Regulierschleuse 1908/09 wurde ein rund hundert Meter langer Stollen unter der Tauernmure gebaut, damit bei einem Abgang dieser Mure und der gegenüber liegenden Rauhtalmure vom Zwieselberg der Wasserfluss nicht gänzlich unterbrochen werden konnte. Dieser Stollen nahm bei Niedrigwasser die gesamte Betriebswassermenge auf.
1908 wurde der angestrebte Verbindungskanal zwischen dem Plansee und dem um 68 Zentimeter höher gelegenen Heiterwanger See für die gemeinsame Nutzung erbaut. Er wurde händisch ausgehoben, und so wurden beide Seen auf dasselbe Niveau gebracht. Der Bau dieses Kanals brachte auch noch andere Vorteile, weil der etwas höher gelegene Heiterwanger See bei Hochwasser dauernd die umliegenden Felder überschwemmt hatte.
1910 erfolgte eine folgenschwere Fehlentscheidung des Gemeinderates: Hans Singer, Besitzer der Seen samt aller Wasserrechte, hatte den Plansee und Heiterwanger See der Gemeinde zum Kauf angeboten. Der Vertrag darüber war von Bürgermeister Bauer fertig ausverhandelt worden und wurde am 7. März 1910 von beiden Vertragsteilen unterfertigt; die Gemeindevertreter unterschrieben vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates.
| Im Sinne dieses Vertrages hätte die Gemeinde beide Seen um 500.000 Kronen kaufen können. Jedoch der Gemeinderat lehnte in geheimer Abstimmung am 30. April den Kauf mehrheitlich ab, obwohl sich Bürgermeister Bauer vehement für den Vertragsabschluss verwendete. Gewisse Rechte, die sich Singer vorbehalten wollte, waren bei manchen Gemeinderäten ausschlaggebend. Darunter befanden sich u. a. das Recht der freien Schifffahrt auf 30 Jahre, der Fischerei auf 20 Jahre sowie das Aufstellen von Badehütten und die Entnahme des Eises für Kühlzwecke. Einige der Gemeinderäte wollten wiederum abwarten, ob ein Stromlieferungsvertrag mit Kaufbeuren zustande käme, weil sie der Meinung waren, dass nur in diesem Fall die Seen wirklich erworben werden müssten. Die Chance, beide Seen zu erwerben, sollte nie mehr wieder kommen! Am 6. November 1914 schloss die Gemeinde einen Vergleich mit Hans Singer, und der Vertrag vom 30. Jänner 1908 wurde als Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen. Die Gemeinde Reutte erhielt somit ihr Recht, die Seen zu stauen, das Wasser zum Betrieb des EWR abzuleiten und zu nutzen, grundbücherlich gesichert. |
![]() Der Kanal musste händisch ausgehoben werden. |



