Skip to content.

Elektrizitätswerke Reutte

Sections
You are here: Home » Geschichte » 1897–1903 » Von der Planung zur Ausführung

Von der Planung zur Ausführung

Document Actions
Noch 1899 gab es starke Bedenken im Gemeinderat, das Kraftwerk selbst zu bauen. Bürgermeister Alois Bauer wusste selbst nicht, was „mit so viel Kraft“ anzufangen sei, da Reutte 1500 Einwohner zählt und mit „60 Pferdestärken“ für jetzt und die nächste Zeit genug hätte.

Trotzdem: Am 2. September 1899 lagen Detailpläne von Siemens-Schuckert am Tisch des Bürgermeisters, und schon am 9. Jänner 1900 suchte die Gemeinde um die wasserrechtliche Verhandlung an. Als dies Aichbichler erfuhr, legte er der Gemeinde neue, verbesserte Vorschläge vor, die die Gemeinde ihrerseits am 25. Jänner 1900 mit Bedingungen beantwortete. Sie wollte von ihm eine Abfindung von 20.000 Gulden, bot dafür an, auf die Dauer von 25 Jahren den Strom zu beziehen, wofür Aichbichler aber eine kostenlose Beleuchtung des Marktes zusichern müsse.

Die Bezirkshauptmannschaft berief für den 12. Februar 1900 eine kommissionelle Begehung und Verhandlung ein, die im Einvernehmen mit Aichbichler aufgeschoben wurde. Jedoch am 15. Mai 1900 zog sich die Gemeinde vollkommen von Aichbichler zurück, ließ die wasserrechtliche Verhandlung am 22. Mai abführen und verhandelte ausschließlich mit Siemens-Schuckert. Die Bezirkshauptmannschaft Reutte hatte daher am 22. Mai 1900 zwei Projekte zu verhandeln: das bekannte EWR-Projekt und das „Projekt Aichbichler“, dem sich die Gemeinde Breitenwang angeschlossen hatte.

Aichbichlers Projekt sah zwei Kraftwerke vor: eines in den Stuibenfällen, das zweite bei der bestehenden Papiermühle sowie eine Absenkung des Plansees um eineinhalb Meter. Gegen Aichbichlers Projekt legten  die Gemeinden Reutte und Pflach sowie die Besitzer der Wasserrechte am unteren Archbach Einspruch ein.

Die Gemeinde Reutte hatte zwei Varianten eingereicht: eines mit einem Stollen von 1240 Metern, das andere mit einem Stollen von 594  Metern samt einem betonierten und gedeckten Kanal. Die Behörde gab dem Projekt der Marktgemeinde mit dem Stollen von 1240 Metern den Vorzug vor dem „Projekt Aichbichler“, wogegen Aichbichler gemeinsam mit der Gemeinde Breitenwang Rekurs erhob.

Mit Bescheid vom 2. Februar 1901 wies die Bezirkshauptmannschaft die Rekurse ab und bestätigte das Reuttener Projekt, dem aus technischen und volkswirtschaftlichen Gründen der Vorzug gegeben wurde. Am 16. Februar 1901 erfolgte die Konzessionserteilung durch die Bezirkshauptmannschaft. Auch das Ansinnen der kaiserlich-königlichen Forstverwaltung, dem zufolge die Gemeinde Reutte einen Wasserzins an diese zu zahlen gehabt hätte, wies die Bezirkshauptmannschaft ab. Wohl aber wurde das bisher geübte Recht der Holztrift bestätigt. Allerdings bekam die Gemeinde Reutte das Wasserrecht nicht auf die gewünschten 99 Jahre, sondern nur auf 40 Jahre zugesprochen.