Wasseranschluss
Erläuterung zum Wasseranschluss
Über den Anschlussantrag kann der Kunde einen Wasseranschluss bei der Elektrizitätswerke Reutte AG beantragen. Zusätzlich zum Anschlussantrag benötigen wir eine Kopie des genehmigten Bauplanes. Jedes Grundstück erhält in der Regel einen Wasseranschluss sowie einen Wasserzähler. Der Wasseranschluss umfasst den Hausanschluss-Schieber an der Hauptversorgungsleitung samt Zubehör (Anbohrschelle, Gestänge und Straßenkappe), die Hauszuleitung sowie die Hauseinführung und die Wasserzählereinrichtung. Die Zuständigkeitsgrenze der Elektrizitätswerke Reutte AG endet mit dem Hauptschieber nach dem Wasserzähler. Die Errichtung des Hausanschlusses erfolgt ausschließlich durch die Elektrizitätswerke Reutte AG. Die Eigentumsgrenze (Grundgrenze) ist auch gleichzeitig die Instandhaltungsgrenze. Jeder Hausanschluss wird vermessen und in den digitalen Leitungskataster der Elektrizitätswerke Reutte AG eingearbeitet.





