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Kanalanschluss

Erläuterung zum Kanalanschluss

Über den Anschlussantrag kann der Grundeigentümer bei der Elektrizitätswerke Reutte AG einen Kanalanschluss beantragen. Der Anschlusspunkt und die Ausführung des Hauskanals werden durch die Elektrizitätswerke Reutte AG festgelegt. In der Regel ist im Abstand von max. 1 Meter innerhalb der Grundstücksgrenze ein Übergabeschacht herzustellen. Die Errichtungskosten trägt der Antragsteller.

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr ist der durch den Wasserzähler gemessene Wasserbezug in Kubikmeter. 

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